Wohnen

Mietkaution

Dez 21st, 2010 | By | Category: Wohnen

In den meisten Mietverträgen wird die Zahlung einer Mietkaution oder Mietsicherheit vereinbart.

Der Wert der Mietkaution sollte vertraglich im Mietvertrag geregelt werden. Zu beachten gilt die Mietkaution darf nicht mehr als drei Netto-Monatsmieten betragen. Mieter können die vereinbarte Summe ggf. wenn schriftlich vereinbart in drei gleichbleibenden Raten zahlen, wobei die erste Rate bei Beginn des Mietverhältnis fällig wird. Neben Barzahlung, sind auch noch andere Formen der Hinterlegung der Mietkaution als Sicherheitsleistung möglich.

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