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	<title>Kredit123 &#187; Privatinsolvenz</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Jan 2009 12:46:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>norsche</dc:creator>
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<p><strong>Privatinsolvenz</strong><br />
Wenn jemand nach dem monatlichen Begleichen seiner finanziellen Verpflichtungen kein Geld mehr zum leben übrig hat, sollte er sich überlegen ob er nicht in die <em>Privatinsolvenz</em> geht um noch einmal die Chance zu bekommen von vorne anzufangen. Wer sich in so einer Situation befindet, sollte seine Gläubiger auflisten, mit den dazugehörigen Schreiben und sich auf dem Weg zur <em>Schuldnerberatung</em> machen. Es gibt kostenlose, die einem auch bei der <strong>Privatinsolvenz </strong> weiterhelfen bei z. B. Caritas, Diakonie usw. Von kostenpflichtigen <em>Schuldnerberatern</em> sollte man die Finger lassen, da es meist schwarze Schafe sind. Bis jemand einen Termin bei einem <em>Schuldnerberater</em> einer sozialen Einrichtung bekommt, kann oft zwei bis drei Monate dauern.<br />
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<p>Wem das zu lange dauert, da der <em>Gerichtsvollzieher</em> schon fast vor der Tür steht hat noch eine andere Möglichkeit. So kann er sich einen <em>Beratungshilfeschein</em> vom <em>Amtsgericht </em>seiner Stadt holen und kann zu einem <em>Anwalt</em> gehen, der die <strong>Privatinsolvenz</strong> durch führt. Durch den <em>Beratungshilfeschein</em> vom <em>Amtsgericht</em> kostet der Anwalt nur zehn Euro, die restlichen Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Damit die Privatinsolvenz bei Gericht eingereicht werden kann muss der Schuldner einen gescheiterten Einigungsversuch mit seinen Gläubigern nachweisen können. Meist unternimmt der Anwalt bzw. der <em>Schuldnerberater</em> diesen Einigungsversuch. Ist dieser gescheitert, bekommt man vom <em>Anwalt </em>Unterlagen zu gesendet die man ausfüllen muss. In den Unterlagen müssen persönliche Daten, alle <em>Gläubiger</em>, Sparbücher, <em>Forderungen</em> usw. eingetragen werden. Mit diesen Unterlagen beantragt der <em>Schuldnerberater</em> bei <em>Gericht </em>die <strong>Privatinsolvenz</strong>. Ist sie beantragt, ist man nicht mehr pfändbar. Hat man überhaupt kein Geld und lebt an dem sozialen Minimum, gibt es die Möglichkeit <em>Gerichtskostenbefreiung </em> zu beantragen. Nach sechs Jahren <em>Wohlverhaltensphase </em>ist man seine Schulden los. Es ist für alle wichtig zu wissen, die mit dem Gedanken spielen in <strong>Privatinsolvenz </strong>zu gehen, dass sie das unbedingt dieses Jahr, also 2008 tun müssen. Ab nächstes Jahr ist die <strong>Privatinsolvenz </strong>kostenpflichtig.</p>

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